Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die ordentliche Generalversammlung wird vom Vorstand in der ersten Jahreshälfte einberufen, wobei die Einladung mit der Traktandenliste mindestens 20 Tage vorher zu verschicken ist.
Anträge von Mitgliedern müssen 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Vorstand eingereicht werden.
Die Statuten sind hier einzusehen.